VermgDAPOAnwV SL · Saarland

Verordnung über die Anwendung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes des Landes im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten vom 28. Mai 2003

Ausfertigungsdatum:
28.05.2003
Fundstelle:
Amtsblatt 2003, 1542
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VermgDAPOAnwV

Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Saarländischen Beamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 1996 (Amtsbl. 1997 S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. November 2002 (Amtsbl. S. 2505),[1] und des § 14 der Saarländischen Laufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1978 (Amtsbl. S. 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08. November 2000 (Amtsbl. S. 2074),[2] verordnet der Ministerpräsident[3] im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport:

§ 1

§ 1Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes des Landes findet in der jeweils geltenden Fassung [3] entsprechende Anwendung.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.