Saarland

Gesetz Nr. 1644 über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung einer Übertragungsstelle nach der Milchabgabenverordnung Vom 12. März 2008

Ausfertigungsdatum:
12.03.2008
Fundstelle:
Amtsblatt 2008, 834
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem in Mainz am 21. Oktober 2007 und in Saarbrücken am 5. November 2007 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung einer Übertragungsstelle nach der Milchabgabenverordnung wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.