TÄ/VetÄVersStVtrG SL · Saarland

Gesetz Nr. 954 - Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte und Veterinärpraktikanten des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung, gesetzlich vertreten und verwaltet durch die Bayerische Versicherungskammer Vom 29. November 1972

Ausfertigungsdatum:
29.11.1972
Fundstelle:
Amtsblatt 1973, 18
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Dem in Mainz am 19. Juni 1972 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte und Veterinärpraktikanten [1] des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung, gesetzlich vertreten und verwaltet durch die Bayerische Versicherungskammer, wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2 Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 13 für das Saarland in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. [2]

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.