Gesetz Nr. 1489 über die Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Saarland und der Synagogengemeinde Saar - Körperschaft des öffentlichen Rechts Vom 6. Februar 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 06.02.2002
- Fundstelle:
- Amtsblatt 2002, 526
§ 1(1) Dem am 14. November 2001 in Saarbrücken unterzeichneten Vertrag zwischen dem Saarland und der Synagogengemeinde Saar - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(Änderungsanweisungen)
§ 2 (Änderungsanweisungen)
§ 3(1) Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, wird durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.[1](2) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.