SynVtrZustG SL · Saarland

Gesetz Nr. 1489 über die Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Saarland und der Synagogengemeinde Saar - Körperschaft des öffentlichen Rechts Vom 6. Februar 2002

Ausfertigungsdatum:
06.02.2002
Fundstelle:
Amtsblatt 2002, 526
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1(1) Dem am 14. November 2001 in Saarbrücken unterzeichneten Vertrag zwischen dem Saarland und der Synagogengemeinde Saar - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(Änderungsanweisungen)

§ 2 (Änderungsanweisungen)

§ 3

§ 3(1) Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, wird durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.[1](2) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.