Saarland

Gesetz Nr. 1061 über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht Vom 25. Mai 1977

Ausfertigungsdatum:
25.05.1977
Fundstelle:
Amtsblatt 1977, 598
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuchs sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen vom 29. Juli 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 2037).

§ 2

§ 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.