Gesetz Nr. 1061 über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht Vom 25. Mai 1977
- Ausfertigungsdatum:
- 25.05.1977
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1977, 598
§ 1 Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuchs sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen vom 29. Juli 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 2037).
§ 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.