Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel Vom 15. Januar 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 15.01.2025
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2025, 122
AnlageAnlage zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel - in der Gemeinde Nohfelden (LSG-L 02.02.03)“vom 15. Januar 2025
Anlage zur Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ L02.02.01 vom 29. Juli 2025
Aufgrund der §§ 20 und 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. ...
§ 1 Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“Die Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905) wird geändert, sodass folgende Flurstücke in der Gemeinde Nohfelden, Gemarkung Eisen, entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 02.02.01 sind:Flur 10, Parzelle 17Flur 11, Parzelle 18, 41 und 43, je teilweiseFlur 13, Parzelle 9, 10, 12, 42Flur 13, Parzelle 7 und 8, je teilweise
Beschreibung der ausgegliederten Flächen
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächenDie ausgegliederte Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet L 02.02.01, nördlich der Ortslage von Eisen, am nördlichen Ende des bestehenden Golfparks Eisen, und am südöstlichen Ende der nordwestlichen Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes.Die Ausgliederungsfläche weist eine Größe von ca. 42 062 m2 auf und umfasst Bereiche des bestehenden Golfparks Eisen sowie einen ehemaligen Fichtenbestand, welcher als Kalamitätsfläche gerodet wurde und nun der Erweiterung des Golfparks dienen soll.Eine Ausgliederung erfolgt aufgrund der Überlappung mit rechtskräftigen B-Plänen aus den Jahren 1999 und 2018 sowie dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ der Kommune Nohfelden und der Bereinigung von Splitterflächen.Die ausgegliederte Fläche ist in der beigefügten Flurstückskarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, in Kraft.
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. I S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. ...
§ 1 Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. WendelDie Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905 ff.), wird geändert, sodass folgende Flurstücke der Gemeinde Nohfelden nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 02.02.03 sind:Gemarkung Sötern, Flur 31, Flurstücke 7 und 8 (teilweise).
Beschreibung der ausgegliederten Fläche
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächeDer ausgegliederte Bereich umfasst ackerbaulich und als Grünland genutzte Flächen. Die Gesamtgröße der ausgegliederten Fläche beträgt ca. 13.000 m2.Die ausgegliederte Fläche ist in der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.