Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 Vom 14. März 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 14.03.2022
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2022, 577
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. I S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. ...
§ 1 Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. WendelDie Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905 ff.) wird geändert, sodass folgende Flurstücke der Gemeinde Freisen, Gemarkung Grügelborn, nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 02.05.15 sind:Flur 3, Flurstücke 322/5 (teilweise), 325/3 (teilweise), 333/3 (teilweise) und 2/1 (teilweise),Flur 4, Flurstücke 172/1 (teilweise), 180/5, 180/6, 180/7, 180/9, 180/10 (teilweise), 656/175 (teilweise), 168, 167, 166, 165, 163, 162, 644/161, 643/161, 642/161, 577/161 und 595/137 (teilweise).
Beschreibung der ausgegliederten Fläche
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächeDie ausgegliederte Fläche umfasst Grünlandflächen, die südlich an das bestehende Gewerbegebiet Schwann (Teil 2) angrenzen. Die Gesamtflächengröße der ausgegliederten Fläche beträgt ca. 4,5 ha.Die ausgegliederte Fläche ist in der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.