Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel Vom 12. November 2018
- Ausfertigungsdatum:
- 12.11.2018
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2018, 768
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. I S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. ...
§ 1 Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. WendelDie Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905 ff.) wird geändert, sodass folgende Flurstücke der Gemeinde Freisen, Gemarkung Grügelborn, nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 02.05.15 sind:Flur 3, Flurstücke 322/5 (teilweise), 325/3 (teilweise), 333/3 (teilweise) und 2/1 (teilweise),Flur 4, Flurstücke 172/1 (teilweise), 180/5, 180/6, 180/7, 180/9, 180/10 (teilweise), 656/175 (teilweise), 168, 167, 166, 165, 163, 162, 644/161, 643/161, 642/161, 577/161 und 595/137 (teilweise).
Beschreibung der ausgegliederten Fläche
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächeDie ausgegliederte Fläche umfasst Grünlandflächen, die südlich an das bestehende Gewerbegebiet Schwann (Teil 2) angrenzen. Die Gesamtflächengröße der ausgegliederten Fläche beträgt ca. 4,5 ha.Die ausgegliederte Fläche ist in der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
Anlage[Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Übersichtskarte, Ausgliederungsfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. I S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. ...
§ 1 Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. WendelDie Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905 ff.) wird geändert, sodass folgende Flurstücke der Gemeinde Nonnweiler nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 02.01.03 sind:Gemarkung Braunshausen, Flur 3, Flurstücke 48/2 (teilweise), 83 (teilweise), 333/1 (teilweise), 333/2 (teilweise), 333/3 (teilweise), 335 (teilweise), 336 (teilweise),Gemarkung Braunshausen, Flur 4, Flurstücke 553 (teilweise), 555/1 (teilweise), 559 (teilweise), 560 (teilweise), 571/1 (teilweise),Gemarkung Kastel, Flur 1, Flurstück 1656/134 (teilweise).
Beschreibung der auszugliedernden Fläche
§ 2 Beschreibung der auszugliedernden FlächeDie auszugliedernde Fläche umfasst anthropogen geprägte, teilweise bebaute Flächen sowie Grünlandflächen im Bereich der Tal- und Bergstation des Freizeitzentrums Peterberg. Die Gesamtflächengröße der auszugliedernden Fläche beträgt ca. 1,57 ha.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
AnlageAnlage zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom 3. September 2024
Auf Grund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. ...
§ 1 Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“Die „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905) wird geändert, so dass in der Gemarkung Bierfeld, Flur 15, die Parzellen 4/4, 49/9, 49/12, 49/13, 49/14, 49/16 und 100/24 nicht mehr sowie die Parzellen 2/2, 5/3, 49/32 und 49/33 teilweise nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L02.01.01 sind.
Beschreibung der ausgegliederten Flächen
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächenDas auszugliedernde Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet L02.01.01 zwischen den Ortslagen Sitzerath und Bierfeld, südlich der Bundesautobahn A1 und tangiert im nord-westlichen Bereich die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.Die Ausgliederungsfläche weist eine Größe von ca. 27,78 ha auf und liegt zum Teil auf bereits industriell genutztem Betriebsgelände. Der Großteil umfasst jedoch Wald- und Grünflächen, die nunmehr, nach den Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplans der Gemeinde Nonnweiler, als gewerbliche Baufläche genutzt werden sollen.Überwiegende öffentliche Interessen sowie fehlende Alternativstandorte machen eine Betriebserweiterung mit entsprechender Flächennutzung am Maasberg erforderlich.Die auszugliedernde Fläche ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, in Kraft.
AnlageAnlage zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel - in der Gemeinde Nohfelden (LSG-L 02.02.03)“vom 15. Januar 2025
Anlage zur Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ L02.02.01 vom 29. Juli 2025
Aufgrund der §§ 20 und 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. ...
§ 1 Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“Die Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905) wird geändert, sodass folgende Flurstücke in der Gemeinde Nohfelden, Gemarkung Eisen, entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 02.02.01 sind:Flur 10, Parzelle 17Flur 11, Parzelle 18, 41 und 43, je teilweiseFlur 13, Parzelle 9, 10, 12, 42Flur 13, Parzelle 7 und 8, je teilweise
Beschreibung der ausgegliederten Flächen
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächenDie ausgegliederte Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet L 02.02.01, nördlich der Ortslage von Eisen, am nördlichen Ende des bestehenden Golfparks Eisen, und am südöstlichen Ende der nordwestlichen Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes.Die Ausgliederungsfläche weist eine Größe von ca. 42 062 m2 auf und umfasst Bereiche des bestehenden Golfparks Eisen sowie einen ehemaligen Fichtenbestand, welcher als Kalamitätsfläche gerodet wurde und nun der Erweiterung des Golfparks dienen soll.Eine Ausgliederung erfolgt aufgrund der Überlappung mit rechtskräftigen B-Plänen aus den Jahren 1999 und 2018 sowie dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ der Kommune Nohfelden und der Bereinigung von Splitterflächen.Die ausgegliederte Fläche ist in der beigefügten Flurstückskarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, in Kraft.
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. I S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. ...
§ 1 Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. WendelDie Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905 ff.), wird geändert, sodass folgende Flurstücke der Gemeinde Nohfelden nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 02.02.03 sind:Gemarkung Sötern, Flur 31, Flurstücke 7 und 8 (teilweise).
Beschreibung der ausgegliederten Fläche
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächeDer ausgegliederte Bereich umfasst ackerbaulich und als Grünland genutzte Flächen. Die Gesamtgröße der ausgegliederten Fläche beträgt ca. 13.000 m2.Die ausgegliederte Fläche ist in der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
Anlage
Auf Grund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. I S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. ...
§ 1 Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. WendelDie Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905) wird geändert, sodass folgende Flurstücke in der Gemeinde Nohfelden, Gemarkung Eisen, nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 02.02.01 sind: Flur 2: 38 (teilweise),Flur 5: 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 31, 32 (teilweise), 36 (teilweise), 39, Flur 6: 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16/1, 16/2, 16/3, 37.
Beschreibung der ausgegliederten Fläche
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächeBei den ausgegliederten Flächen handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die östlich unmittelbar an das Naturschutzgebiet „Wiesenkomplex bei Eisen” (N 6308-302) anschließt, sowie eine Waldfläche nordwestlich des Golfplatzes, der durch ein Bauleitplanverfahren erweitert werden soll. Die Gesamtflächengröße der ausgegliederten Flächen beträgt ca. 24,5 ha. Die ausgegliederten Flächen sind aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.