Saarland

Verordnung zur Übertragung der Aufgaben nach der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung Vom 17. Dezember 2024

Ausfertigungsdatum:
17.12.2024
Fundstelle:
Amtsblatt I 2025, 122
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StTbVAufgV

Aufgrund des § 5 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 358), zur Ausführung der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung vom 28. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 236) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Zuständigkeit des für den Verkehr zuständigen Ministeriums

§ 1 Zuständigkeit des für den Verkehr zuständigen MinisteriumsDas für Verkehr zuständige Ministerium ist für die Ausführung der Aufgaben nach der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist es insbesondere für die Übertragung der Anordnungsbefugnis, für die Anerkennung der Ausbildungsstätte, für die Ausstellung der Ausweise, für die Überprüfung und Aufsicht der Transportbegleitungsunternehmen und der Transportbegleiter, für die Rücknahme und für den Widerruf einer Übertragung zuständig.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.