Trilaterale Absprache über den Austausch von Straßenverkehrsinformationen zwischen dem Centre d'Intervention National de la Police Grand-Ducale, Luxemburg, dem Centre Régional d'Information et de Coordination Routières, Metz, und dem Lagezentrum des Ministeriums für Inneres und Sport, Saarbrücken Vom 25. März 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 25.03.2004
- Fundstelle:
- Amtsblatt 2004, 793
Absprache zum Austausch von Straßenverkehrsinformationen zwischendem Lagezentrum des Ministeriums für Inneres und Sport (LZ MfIS) des Saarlandesunddem Centre d'Intervention National der Police Grand-Ducale von Luxemburgunddem Centre Régional d'Information et de Coordination Routières de l'Est (CRICR) in MetzDie Liberalisierung des Verkehrs von Personen, Waren und Dienstleistungen, die Erweiterung der Europäischen Union sowie die wirtschaftliche Öffnung der Staaten Mittel- und Osteuropas haben in der Saar-Lor-Lux-Region zu mehr Straßenverkehr geführt. Damit einher gehen auch zunehmend wirtschaftlich relevante Zeit- und Wertverluste wegen Staus und Verkehrsunfällen. Moderne Kommunikations- und Verkehrsleitsysteme eröffnen neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, des Verkehrsflusses und zur Entlastung der Umwelt.Anknüpfend an die „Gemeinsame Erklärung“ des 4. Gipfels der Großregion am 19. November 1998 in Trier, u.a. zur Optimierung der grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur, verständigen sich die Ministerin für Inneres und Sport des Saarlandes, der Innenminister des Großherzogtums Luxemburg und der Präfekt der Region Lothringen auf die Einführung eines systematischen Austausches von Straßenverkehrsinformationen in der Region Saar-Lor-Lux zwischen dem Lagezentrum des Ministeriums für Inneres und Sport des Saarlandes, dem „Centre d'Intervention National de la Police Grand-Ducale“ von Luxemburg und dem „Centre Régional d'Information et de Coordination Routières de l'Est“ in Metz.Sie wollen insbesondere folgende Verkehrsinformationen austauschen:1. aktuell- Besondere Gefahrenlagen auf Autobahnen;- Verkehrsstörungen auf wichtigen europäischen Verkehrsachsen Lothringens, Luxemburgs und des Saarlandes mit zu erwartenden Auswirkungen auf die Nachbarländer (z.B. Unfälle, Staus, Baustellen, Veranstaltungen, Demonstrationen, usw.);- Witterungsbedingte Störungen (Nebel, Schnee, Glatteis, Hochwasser, usw.);2. bei BedarfPrognosen und Warnhinweise der französischen, luxemburgischen bzw. deutschen Wetterdienste; Straßenzustandsberichte und Baustellenhinweise;3. anlassbezogen- Landesspezifische Feiertage;- Einschränkungen des Lastkraftwagenverkehrs;- Beginn des neuen Schuljahres und Ferientermine;- Neue straßenverkehrsrechtliche Regelungen im jeweiligen Land;- Verhaltenshinweise an Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit Verkehrssicherheitsaktionen.Der Informationsaustausch beginnt am 1. Tag des der Unterzeichnung der Absprache folgenden Monats. Die praktischen Modalitäten des Informationsaustausches sind Inhalt einer von den drei Dienststellen erarbeiteten und bei Bedarf fortgeschriebenen technischen Absprache.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.