Verordnung zur Übertragung der Aufgaben der steuerlichen Automation der saarländischen Finanzverwaltung auf das Landesamt für Zentrale Dienste Vom 5. November 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 05.11.2022
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2022, 1372
Aufgrund des § 7 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 358), verordnet die Landesregierung:
§ 1Die vom IT-Dienstleistungszentrum wahrgenommenen Aufgaben der steuerlichen Automation der saarländischen Finanzverwaltung werden auf das Landesamt für Zentrale Dienste übertragen. Namentlich umfasst dies im Rahmen steuerlicher Fachverfahren1. die Anwendungsbetreuung,2. das KONSENS-Releasemanagement,3. die IT-Systembetreuung der Finanzämter,4. die Verfahrensbetreuung,5. den technischen Verfahrensbetrieb,6. die Verwaltung der Server mit Ausnahme der zugrunde liegenden Virtualisierungsumgebung, Betriebssysteme einschließlich des Großrechnerbetriebssystems BS 2000 sowie Datenbanken,7. das Produktionsmanagement sowie8. die Arbeitsnachbereitung.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. November 2022 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.