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title: "StaatsSchZustStVtr SL — Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sl/staatsschzuststvtrsl"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-StaatsSchZustStVtrSLrahmen"
updated: "2026-05-13T16:55:43+00:00"
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# StaatsSchZustStVtr SL — Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 18.08.1971
*Fundstelle:* Amtsblatt 1971, 848


### Artikel

Artikel 1Die in § 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichneten Aufgaben werden dem Oberlandesgericht Koblenz für das Gebiet des Saarlandes übertragen.

### Artikel

Artikel 2Soweit das Land Rheinland-Pfalz in Strafsachen, für die das Oberlandesgericht Koblenz auf Grund des Artikels 1 zuständig ist, Verfahrenskosten und Auslagen von Verfahrensbeteiligten zu tragen oder Entschädigungen zu leisten hat, kann es, soweit nicht der Bund zur Erstattung verpflichtet ist, vom Saarland Erstattung verlangen.

### Artikel

Artikel 3Ist beim In-Kraft-Treten dieses Abkommens die öffentliche Klage beim Oberlandesgericht Saarbrücken[3] erhoben, geht die Sache auf das Oberlandesgericht Koblenz über. Hat die Hauptverhandlung bereits begonnen, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.

### Artikel

Artikel 4Das Abkommen kann von jedem Land mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

### Artikel

Artikel 5Dieser Staatsvertrag tritt mit dem Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, frühestens aber am 1. Januar 1972 in Kraft.[1]

### Eingangsformel StaatsSchZustStVtr

Das Land Rheinland-Pfalz,vertreten durch den Ministerpräsidenten,unddas Saarland,vertreten durch den Ministerpräsidenten,schließen nachstehenden Staatsvertrag:

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— Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-StaatsSchZustStVtrSLrahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
