StaatsSchZustStVtrG SL · Saarland

Gesetz Nr. 945 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 15. Dezember 1971

Ausfertigungsdatum:
15.12.1971
Fundstelle:
Amtsblatt 1971, 848
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 18. August 1971 in Saarbrücken und am 16. August 1971 in Mainz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Tag, an dem der Staatsvertrag für das Saarland in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch den Chef der Staatskanzlei bekannt zu machen. [1]

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.