Gesetz Nr. 945 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 15. Dezember 1971
- Ausfertigungsdatum:
- 15.12.1971
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1971, 848
Artikel 1Dem am 18. August 1971 in Saarbrücken und am 16. August 1971 in Mainz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt.
Artikel 2Der Tag, an dem der Staatsvertrag für das Saarland in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch den Chef der Staatskanzlei bekannt zu machen. [1]
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.