SichVollzGemVwAbk SL · Saarland

Verwaltungsabkommen über die Bildung einer Vollzugsgemeinschaft für Sicherungsverwahrte

Ausfertigungsdatum:
06.03.1967
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SichVollzGemVwAbk

Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Justizminister und dem Saarland, vertreten durch den Minister der Justiz, wird folgendes Verwaltungsabkommen abgeschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.