Saarland

Verordnung über die Bestimmung von zuständigen Stellen im Sinne des § 15 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Allgemeiner Teil - Vom 1. Juli 1985

Ausfertigungsdatum:
01.07.1985
Fundstelle:
Amtsblatt 1985, 684
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SGB1§

Auf Grund des Gesetzes Nr. 1077 vom 31. Mai 1978 - Einziger Paragraph Abs. 2 - (Amtsbl. S. 614) verordnet der Minister für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.