SchulRegV SL · Saarland

Verordnung zur Aufgliederung des Saarlandes in Schulregionen Vom 27. September 1974

Ausfertigungsdatum:
27.09.1974
Fundstelle:
Amtsblatt 1974, 802
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 2

§ 2Folgende Schulregionen werden gebildet: 1. Schulregion Saarbrücken; sie umfasst die zum Regionalverband Saarbrücken gehörenden Gemeinden. 2. Schulregion Saarlouis; sie umfasst die zum Landkreis Saarlouis gehörenden Gemeinden. 3. Schulregion Merzig-Wadern; sie umfasst die zum Landkreis Merzig-Wadern gehörenden Gemeinden. 4. Schulregion St. Wendel; sie umfasst die zum Landkreis St. Wendel gehörenden Gemeinden. 5. Schulregion Neunkirchen; sie umfasst die zum Landkreis Neunkirchen gehörenden Gemeinden. 6. Schulregion Homburg/St. Ingbert; sie umfasst die zum Saar-Pfalz-Kreis [1] gehörenden Gemeinden.

Eingangsformel SchulRegV

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 27. März 1974 (Amtsbl. S 373) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Sport verordnet:

§ 1

§ 1Das Saarland wird in sechs Schulregionen aufgegliedert. Die Schulregionen umfassen alle in ihrem Bereich gelegenen öffentlichen Schulen im Sinne des § 7 Abs. 1 mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 des Schulordnungsgesetzes genannten Schulen.

§ 3

(aufgehoben)

§ 3 (aufgehoben)

§ 4

§ 4Diese Verordnung tritt am 1. August 1974 in Kraft. Der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.