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title: "Gesetz Nr. 1306 zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Schulrechts Vom 17. Februar 1993"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sl/schulraendgsl1993"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-SchulRÄndGSL1993rahmen"
updated: "2026-05-13T16:52:38+00:00"
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# Gesetz Nr. 1306 zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Schulrechts Vom 17. Februar 1993

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 17.02.1993
*Fundstelle:* Amtsblatt 1993, 250


### Artikel

Artikel 1 bis 5 (aufgehoben)

### Artikel

Artikel 6 Übergangs- und Schlussvorschriften(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft mit der Maßgabe, dass Artikel 1 Nr. 9 am 1. August 1993 und Artikel 4 Nr. 1 am 19. Februar 1993 in Kraft treten. (2) Die vierstufigen Realschulen nehmen mit Beginn des Schuljahres 1995/96 keine Schülerinnen und Schüler mehr in ihre Eingangsklassen auf. (3) Die an Hauptschulen im Schuljahr 1992/93 bereits eingerichteten 10. Schuljahre können bis einschließlich des Schuljahres 1997/98 weitergeführt werden. Die Regelungen des § 9 Abs. 2 Satz 1 und des § 45 Abs. 3 Nr. 3 des Schulordnungsgesetzes finden auf die Klassen des freiwilligen 10. Schuljahres und auf deren Schüler keine Anwendung. Die Berufsschulpflicht ruht während des Besuchs des 10. Hauptschuljahres. (4) Die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bestehende private vierstufige Realschule des Bistums Trier in Neunkirchen-Wiebelskirchen kann als Ersatzschule fortgeführt werden. Macht der Schulträger von dieser Möglichkeit Gebrauch, so finden auf diese Schule die bisher für sie geltenden Vorschriften Anwendung. (5) Abweichend von § 23 Abs. 1 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes finden die Personalratswahlen der staatlichen Lehrer und Lehrhilfskräfte an Sekundarschulen in der Zeit vom 15. September bis 15. Oktober 1993 statt.

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— Gesetz Nr. 1306 zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Schulrechts Vom 17. Februar 1993
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-SchulRÄndGSL1993rahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
