Gesetz Nr. 2137 über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Vom 24. April 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 24.04.2024
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2024, 326, ber. 334
Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters(1) Dem am 6. Februar 2024 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch den Chef der Staatskanzlei bekannt zu machen.
Artikel 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.