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title: "SaarS/LeukbLSchGÄndV SL 11 — 11. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-WadernVom 21. Januar 2019"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-SaarS_LeukbLSchGÄndVSL11rahmen"
updated: "2026-05-13T16:50:48+00:00"
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# SaarS/LeukbLSchGÄndV SL 11 — 11. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-WadernVom 21. Januar 2019

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 21.01.2019
*Fundstelle:* Amtsblatt I 2019, 42


### Anlage SaarS/LeukbLSchGÄndV

Anlage

### Eingangsformel SaarS/LeukbLSchGÄndV

Auf Grund der §§ 20 und 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung,[1] verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:

### § 1 — Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal" im ...

§ 1 Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-WadernDie Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern vom 1. Dezember 1966 (Amtsbl. 1967 S. 153), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Juni 2017 (Amtsbl. I S. 617) wird geändert, so dass das Flurstück 1429/107 in Flur 2 der Gemarkung Orscholz entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte teilweise aus dem Schutzgebiet ausgegliedert wird. Der neue Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes orientiert sich an der vorhandenen Promenade, welche zwischen Cloef-Atrium und Cloef-Aussichtspunkt verläuft, sowie der Flurgrenze zwischen Flur 2 und Flur 3.

### § 2 — Beschreibung der auszugliedernden Fläche

§ 2 Beschreibung der auszugliedernden FlächeDie auszugliedernde Fläche liegt im westlichen Bereich des Landschaftsschutzgebietes, zwischen der Saarschleife und der Ortslage Orscholz, und hat eine Größe von ca. 3 ha. Andere Schutzgebiete sind nicht betroffen. Es handelt sich um den Bereich des bestehenden Spielplatzes, mit integriertem Gastronomiebetrieb, der ertüchtigt und künftig durch ein neues, touristisches Konzept als privater Waldspielplatz betrieben werden soll. Die stark frequentierte Fläche weist keine besonders geschützten Arten oder Habitate auf und wird durch die geplante Neugestaltung in ihrer derzeitigen Ausprägung grundsätzlich keine maßgeblichen Veränderungen erfahren. Bestehende Wege und Straßen bleiben erhalten und werden weitergenutzt, die baulichen Anlagen (Spielgeräte) werden ausgetauscht und entsprechend den vorhandenen Gegebenheiten an das Landschaftsbild angepasst. Die naturschutzfachlichen Belange sind innerhalb des laufenden Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.

### § 3 — Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I in Kraft.

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— 11. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-WadernVom 21. Januar 2019
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-SaarS_LeukbLSchGÄndVSL11rahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
