Durchführungsverordnung über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Bediensteten der Arbeitskammer für das SaarlandVom 10. März 1954
- Ausfertigungsdatum:
- 10.03.1954
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1954, 271
Auf Grund des § 2 in Verbindung mit § 23 [1] des Gesetzes über die Errichtung einer Arbeitskammer für das Saarland vom 30. Juni 1951 (ABl. S. 980) bestimme ich was folgt:
§ 1Für die Beamten der Arbeitskammer gelten die für die Landesbeamten maßgebenden beamten- und besoldungsrechtlichen Vorschriften.
§ 2Bezüglich der Angestellten und Arbeiter gelten die jeweiligen dienstrechtlichen Vorschriften der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst.
§ 7Diese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Der Minister für Arbeit, Sozialordnung und Gesundheitswesen
§§ 3 bis 6 (aufgehoben)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.