RdFunkÄndStVtr15G SL · Saarland

Gesetz Nr. 1760 über die Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 30. November 2011*

Ausfertigungsdatum:
30.11.2011
Fundstelle:
Amtsblatt I 2011, 1618
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag(1) Dem am 15. Dezember 2010 unterzeichneten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 7 Absatz 2 Satz 1 vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2013 in Kraft. § 14 Absatz 1, 2 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages tritt nach Artikel 7 Absatz 2 Satz 2 des Staatsvertrages am 1. Januar 2012 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 2 Satz 3 gegenstandslos werden, ist dies durch den Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu geben.

Artikel

Artikel 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.