PsychThBY/SLStVtrG SL · Saarland

Gesetz Nr. 1652 über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Vom 20. August 2008

Ausfertigungsdatum:
20.08.2008
Fundstelle:
Amtsblatt 2008, 1562
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem in München am 10. April 2008 und in Saarbrücken am 21. April 2008 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung wird zugestimmt.Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.[1]

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.