PolhDAusbAbkÄndAbkG SL 2006 · Saarland

Gesetz Nr. 1588 über die Zustimmung zum Abkommen vom 27. Oktober 1995 zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 15. März 2006

Ausfertigungsdatum:
15.03.2006
Fundstelle:
Amtsblatt 2006, 683
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 (1) Dem am 27. Oktober 2005 geschlossenen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Thüringen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 28. April 1972, geändert durch das Änderungsabkommen vom 8. November 1991, wird zugestimmt. (2) Der Text des Abkommens wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.