Gesetz Nr. 1855 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Vom 18. März 2015
- Ausfertigungsdatum:
- 18.03.2015
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2015, 274
Artikel 1(1) Dem am 1. August 2014 durch das Saarland unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seines § 12 in Kraft tritt, ist durch den Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.[1]
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.