Verordnung über Parkgebühren (PGebVO) Vom 4. November 1991
- Ausfertigungsdatum:
- 04.11.1991
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1991, 1179
Auf Grund des § 6a Abs. 6 Satz 10 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 1987 (BGBl. I S. 486), verordnet die Landesregierung:
§ 1 Die der Landesregierung durch § 6a Abs. 6 Satz 8 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes erteilte Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze bei Großveranstaltungen wird den Gemeinden übertragen.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Parkgebühren vom 8. Dezember 1981 (Amtsbl. S. 924) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.