Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung einer Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen Vom 6. November 1958[1]
- Ausfertigungsdatum:
- 06.11.1958
Die Landesjustizverwaltungen vereinbaren Folgendes:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.