Verordnung zur Änderung der „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Neunkirchen“ Vom 10. Juni 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 10.06.2025
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2025, 511
AnlageAnlage zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Neunkirchen“ vom 10. Juni 2025
Auf Grund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. I S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Neunkirchen
§ 1 Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis NeunkirchenDie „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Neunkirchen“ vom 30. September 1988 (Amtsbl. S. 1063) wird geändert, so dass in der Gemarkung Spiesen, Flur 17, die Parzelle 145/1 nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L4.07.01 ist.
Beschreibung der ausgegliederten Fläche
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächeDas auszugliedernde Gebiet liegt in der Gemarkung Spiesen und schließt sich südlich an die Flächen des Centrums für Freizeit und Kommunikation der Lebenshilfe an.Die Ausgliederungsfläche hat eine Größe von ca. 0,24 ha und umfasst eine mäßig artenreiche Wiese frischer Standorte, die bereits durch die Nutzung der angrenzenden Parkplatzflächen beeinträchtigt wird.Durch die Erweiterung des Bebauungsplans „Auf’m Zimmerplatz/Am Nassenwald“ soll die Ausgliederungsfläche als zusätzliche Parkplatzfläche nutzbar gemacht werden.Der Ausgliederungsbereich ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.