Gesetz Nr. 820 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über die Ausübung schifffahrtspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem saarländischen Teil der Bundeswasserstraße „Mosel“ Vom 11. November 1965
- Ausfertigungsdatum:
- 11.11.1965
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1965, 1002
Artikel 1Dem am 27. Juli in Saarbrücken und am 3. Mai 1965 in Mainz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über die Ausübung schifffahrtspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem saarländischen Teil der Bundeswasserstraße „Mosel“ wird zugestimmt.
Artikel 2Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.[1]
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.