MoselVollzAStVtrG SL · Saarland

Gesetz Nr. 820 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über die Ausübung schifffahrtspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem saarländischen Teil der Bundeswasserstraße „Mosel“ Vom 11. November 1965

Ausfertigungsdatum:
11.11.1965
Fundstelle:
Amtsblatt 1965, 1002
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 27. Juli in Saarbrücken und am 3. Mai 1965 in Mainz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über die Ausübung schifffahrtspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem saarländischen Teil der Bundeswasserstraße „Mosel“ wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.[1]

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.