Gesetz Nr. 1320 zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes Vom 13. Oktober 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 13.10.1993
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1993, 1098
Artikel 1 (aufgehoben)
Artikel 2 Übergangsregelungen(1) Die Rechtsverhältnisse der bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vorhandenen ehemaligen Mitglieder der Landesregierung sowie ihrer Hinterbliebenen regeln sich nach dem bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Recht. (2) Hat zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes eine Mitgliedschaft in der Landesregierung mindestens zwei Jahre bestanden, so gilt § 13 Abs. 1 und 3 in der bisherigen Fassung mit der Maßgabe, dass § 13 Abs. 3 Satz 2 nur für solche Beamtenzeiten gilt, die das Mitglied der Landesregierung vor seiner Ernennung zurückgelegt hat.
Artikel 3 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.