MinGÄndG SL 1992 · Saarland

Gesetz Nr. 1294 zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes Vom 23. September 1992

Ausfertigungsdatum:
23.09.1992
Fundstelle:
Amtsblatt 1992, 1026
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 (aufgehoben)

Artikel

Artikel 2Bescheide, die der durch Artikel 1 1 dieses Gesetzes geschaffenen Rechtslage entgegenstehen, sind mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben. Dies gilt auch insoweit, als auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes vom 23. April 1986 (Amtsbl. S. 445) ein Ausgleich gewährt wurde.

Artikel

Artikel 3 2 Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1986 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.