Gesetz Nr. 1294 zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes Vom 23. September 1992
- Ausfertigungsdatum:
- 23.09.1992
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1992, 1026
Artikel 1 (aufgehoben)
Artikel 2Bescheide, die der durch Artikel 1 1 dieses Gesetzes geschaffenen Rechtslage entgegenstehen, sind mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben. Dies gilt auch insoweit, als auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes vom 23. April 1986 (Amtsbl. S. 445) ein Ausgleich gewährt wurde.
Artikel 3 2 Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1986 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.