MeßAkkrStÄndAbkG SL · Saarland

Gesetz Nr. 2179 über die Zustimmung zum Abkommenzur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 27. August 2025

Ausfertigungsdatum:
27.08.2025
Fundstelle:
Amtsblatt I 2025, 876
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage MeßAkkrStÄndAbkG

AnlageAbkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für SicherheitstechnikVom 5. November 2024(Änderungsanweisungen)

Eingangsformel MeßAkkrStÄndAbkG

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem am 5. November 2024 durch den Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß § 3 Satz 1 in Kraft tritt, wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.