MedPZStAbkG SL · Saarland

Gesetz Nr. 1348 über die Zustimmung zum Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten Vom 8. Februar 1995

Ausfertigungsdatum:
08.02.1995
Fundstelle:
Amtsblatt 1995, 394
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem am 30. Juni 1994 unterzeichneten Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten wird zugestimmt.

§ 2

§ 2Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten wird nachstehend veröffentlicht.

§ 3

§ 3Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel 8 in Kraft tritt, wird durch die Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.[1]Die Regierung des Saarlandes

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.