MedPrAbkG SL · Saarland

Gesetz Nr. 929 über die Zustimmung zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 26. Mai 1971

Ausfertigungsdatum:
26.05.1971
Fundstelle:
Amtsblatt 1971, 345
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 Dem am 14. Oktober 1970 unterzeichneten Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen wird zugestimmt.

§ 2

§ 2 Das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 3

§ 3 Der Tag, an dem das Abkommen gemäß der Vorschrift seines Artikels 14 in Kraft tritt, wird durch den Minister für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. [1]

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.