Medien3ÄndStVtrG SL · Saarland

Gesetz Nr. 2101 Gesetz zur Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) Vom 17. Mai 2023

Ausfertigungsdatum:
17.05.2023
Fundstelle:
Amtsblatt I 2023, 390
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag)(1) Dem von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.(2) Der Dritte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Dritte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, wird dies vom Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.

Artikel

Artikel 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Eingangsformel Medien3ÄndStVtrG

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit veröffentlicht wird:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.