M/BKForstLSchGÄndV SL · Saarland

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Merziger/Bachemer Kammerforst Vom 29. Oktober 2018

Ausfertigungsdatum:
29.10.2018
Fundstelle:
Amtsblatt I 2018, 753
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage M/BKForstLSchGÄndV

Anlage

Eingangsformel M/BKForstLSchGÄndV

Auf Grund der §§ 22 und 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz - SNG) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung,[1] verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:

§ 1

Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Merziger/Bachemer Kammerforst"

§ 1 Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Merziger/Bachemer Kammerforst“ Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Merziger/Bachemer Kammerforst“ vom 4. Juli 1952 (Amtsbl. S. 603 ff.) wird dahingehend geändert, dass in der Gemarkung Merzig, Flur 3, die Flurstücke - 1/69 1/89 1/154 1/162 1/193 2/113 1/72 1/91 1/156 1/163 1/194 2/123 1/75, 1/93 1/158 1/164 1/195 2/124 1/77 1/95 1/159 1/165 1/196 2/125 1/85 1/101 1/160 1/166 1/238 2/129 1/87 1/108 1/161 1/191 1/239 102/54 vollständig und - 1/73 1/206 102/70 teilweise nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind.

§ 2

Beschreibung der ausgegliederten Fläche

§ 2 Beschreibung der ausgegliederten Fläche Die ausgegliederte Fläche umfasst ca. 8,8 ha und ist von der Stadt Merzig als Gewerbegebiet „15B Siebend“ ausgewiesen. Sie liegt zwischen den Ortslagen Weißer Fels und Besseringen südöstlich der Bundesstraße 51. Die ausgegliederte Fläche ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.