Verordnung zur Änderung der ”Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis” Vom 20. Januar 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 20.01.2025
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2025, 141
Anlage
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis
§ 1 Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis SaarlouisDie „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis“ vom 31. März 1977 (Amtsbl. S. 405) wird geändert, so dass in der Gemarkung Saarwellingen, Flur 5, die Parzelle 673 und teilweise die Parzelle 594/2 nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L03.06.18 sind.
Beschreibung der ausgegliederten Fläche
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächeDas auszugliedernde Gebiet liegt im Nordwesten des Ortsteils Saarwellingen, südlich der B 269, und schließt sich an das Industriegebiet Dickenwald in Richtung Campus Nobel an.Die Ausgliederungsfläche weist eine Größe von ca. 7 200 m² auf und umfasst Fichtenbestände sowie Vorwaldflächen.Nach den Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplans sowie des neugefassten Bebauungsplans der Gemeinde Saarwellingen soll diese Fläche als gewerbliche Baufläche, mit dem Zweck einer Betriebserweiterung, genutzt werden.Die auszugliedernde Fläche ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.