Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis Vom 20. Dezember 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2024
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2025, 4
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis
§ 1 Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis SaarlouisDie Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl. S. 405 ff.) wird geändert, sodass folgende Flurstücke der Gemeinde Überherrn nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 3.10.40 sind:Gemarkung Überherrn, Flur 1, Flurstücke 118/16 und 137/28.
Beschreibung der ausgegliederten Fläche
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächeDer ausgegliederte Bereich umfasst ackerbaulich genutzte Flächen. Die Gesamtgröße der ausgegliederten Fläche beträgt ca. 29,5 ha.Die ausgegliederte Fläche ist in der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.