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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 Vom 28. August 2019

Ausfertigungsdatum:
28.08.2019
Fundstelle:
Amtsblatt I 2019, 657
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage LKSaarlLSchGÄnd3V

Anlage

Eingangsformel LKSaarlLSchGÄnd3V

Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. I S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:

§ 1

Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis

§ 1 Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis SaarlouisDie Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl. S. 405) wird geändert, sodass folgende Flurstücke in der Gemeinde Nalbach, Gemarkung Nalbach, nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 3.05.06 sind: Flur 4: 3/13, 3/11, 538/3, 537/3 (jeweils teilweise),Flur 5: 1/65 (teilweise). Der neue Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes orientiert sich an den im Bebauungsplan der Gemeinde Nalbach „Bierbach Ziegelei“ dargestellten Außengrenzen.

§ 2

Beschreibung der ausgegliederten Fläche

§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächeBei der ausgegliederten Fläche handelt es sich überwiegend um Grünland, Ruderalflächen, geringe Anteile Forst und Gebüschstrukturen sowie bebaute Flächen innerhalb des Bebauungsplanes „Bierbach Ziegelei“. Die Gesamtflächengröße der ausgegliederten Fläche beträgt ca. 0,57 ha. Die ausgegliederte Fläche ist in der beigefügten Flurkarte ersichtlich.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.