LKSaarlLSchGÄnd10V SL · Saarland

Verordnung zur Änderung der „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis“ Vom 27. Mai 2025

Ausfertigungsdatum:
27.05.2025
Fundstelle:
Amtsblatt I 2025, 500
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage LKSaarlLSchGÄnd10V

Anlage[Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik]Anlage Übersichtskarte der ausgegliederten Fläche

Eingangsformel LKSaarlLSchGÄnd10V

Aufgrund der §§ 20 und 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:

§ 1

Änderung der „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis"

§ 1 Änderung der „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis“Die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl. S. 405) wird geändert, sodass folgende Flurstücke in der Gemeinde Lebach, Gemarkung Landsweiler, Flur 4, entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte, nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 3.02.20 sind:101/1, 94/1, 102/1, 103/1, 415/105, 416/106, 111/1, 79/1, 496/75, 75/1, 465/71, 83/1, 212/82, 211/82, 210/82 und 70/1 (teilweise).

§ 2

Beschreibung der ausgegliederten Flächen

§ 2 Beschreibung der ausgegliederten FlächenDas auszugliedernde Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet L 3.02.20, östlich der B 268 zwischen Landsweiler und Eiweiler in der Umgebung des Sonnenhofs.Die Ausgliederungsfläche weist eine Größe von ca. 12,72 ha auf und wird landwirtschaftlich als Weide frischer Standorte, teilweise mit sonstigem Gebüsch in den Randbereichen, genutzt.Mittels Bauleitplanung soll die Fläche nun der Erzeugung regenerativer Energien in Form einer Agri-Photovoltaikanlage dienen. Eine Ausgliederung erfolgt aufgrund der Überlappung mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Photovoltaikanlage Sonnenhof Landsweiler“ der Stadt Lebach. Da zur Realisierung Baurecht geschaffen werden muss, ist eine Ausgliederung erforderlich.Die ausgegliederte Fläche ist aus der beigefügten Flurstückskarte ersichtlich.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.