LKontrÜV SL · Saarland

Verordnung betreffend die Übertragung der Kontrollstelle EU-Fonds auf das Landesamt für Finanzen Vom 2. Juli 2001

Ausfertigungsdatum:
02.07.2001
Fundstelle:
Amtsblatt 2001, 1306
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LKontrÜV

Aufgrund des Art. 1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Landesfinanzverwaltung vom 23. Mai 2001 (Amtsbl. S. 937) verordnet das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten:

§ 1

Aufgabenübergang

§ 1 Aufgabenübergang Die Aufgaben der bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken angesiedelten Kontrollstelle EU-Fonds werden auf das Landesamt für Finanzen[1] übertragen.

§ 2

In-Kraft-Treten

§ 2 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.