KostAusglVbg SL · Saarland

Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten

Ausfertigungsdatum:
05.06.2000
Fundstelle:
GMBl. 2001, 295
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage KostAusglVbg

AnlageVereinbarung über den Ausgleich von Kosten

Eingangsformel KostAusglVbg

1. Das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, die Landesjustizverwaltungen und die für die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständigen Landesarbeitsverwaltungen haben die als Anlage abgedruckte Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten abgeschlossen.2. Die Vereinbarung tritt nach ihrem Abschnitt VIII Abs. 1 Satz 1 am 1. Juli 2001 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.