Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten
- Ausfertigungsdatum:
- 05.06.2000
- Fundstelle:
- GMBl. 2001, 295
AnlageVereinbarung über den Ausgleich von Kosten
1. Das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, die Landesjustizverwaltungen und die für die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständigen Landesarbeitsverwaltungen haben die als Anlage abgedruckte Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten abgeschlossen.2. Die Vereinbarung tritt nach ihrem Abschnitt VIII Abs. 1 Satz 1 am 1. Juli 2001 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.