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title: "KonkordatSchulG SL — Gesetz Nr. 1187 über die Zustimmung zu dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Ausbildung von Lehrkräften für das Fach Katholische Religion und über die Erteilung katholischen Religionsunterrichts an den Schulen im Saarland Vom 26. Juni 1985"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sl/konkordatschulgsl"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-KonkordatSchulGSLrahmen"
updated: "2026-05-13T16:31:21+00:00"
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# KonkordatSchulG SL — Gesetz Nr. 1187 über die Zustimmung zu dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Ausbildung von Lehrkräften für das Fach Katholische Religion und über die Erteilung katholischen Religionsunterrichts an den Schulen im Saarland Vom 26. Juni 1985

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 26.06.1985
*Fundstelle:* Amtsblatt 1985, 793


### § 1

§ 1(1) Dem in Saarbrücken am 12. Februar 1985 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Ausbildung von Lehrkräften für das Fach Katholische Religion und über die Erteilung katholischen Religionsunterrichts an den Schulen im Saarland sowie dem dazugehörigen Zusatzprotokoll vom selben Tag wird zugestimmt.(2) Der Vertrag und das Zusatzprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.

### § 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Überholt (Aufhebungsvorschrift)(3) Der Tag, an dem der Vertrag und das Zusatzprotokoll nach Artikel 12 des Vertrages in Kraft treten, wird vom Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. [1]

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— Gesetz Nr. 1187 über die Zustimmung zu dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Ausbildung von Lehrkräften für das Fach Katholische Religion und über die Erteilung katholischen Religionsunterrichts an den Schulen im Saarland Vom 26. Juni 1985
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-KonkordatSchulGSLrahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
