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title: "KonkordatPSchulG SL — Gesetz Nr. 1028 über die Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche Vom 24. März 1975"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sl/konkordatpschulgsl"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-KonkordatPSchulGSLrahmen"
updated: "2026-05-13T16:31:19+00:00"
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# KonkordatPSchulG SL — Gesetz Nr. 1028 über die Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche Vom 24. März 1975

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 24.03.1975
*Fundstelle:* Amtsblatt 1975, 451


### § 1

§ 1Dem am 21. Februar 1975 in Bonn unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche nebst dem Zusatzprotokoll hierzu wird zugestimmt.

### § 2

§ 2Der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche nebst dem Zusatzprotokoll hierzu wird nachstehend veröffentlicht.

### § 3

§ 3Der Tag, an dem der Vertrag gemäß der Vorschrift seines Artikels 11 in Kraft tritt, wird durch den Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.[1]

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— Gesetz Nr. 1028 über die Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche Vom 24. März 1975
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-KonkordatPSchulGSLrahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
