Verordnung betreffend der Verlagerung der Kontrollstelle EU-Fonds (KEUF) vom Landesamt für Zentrale Dienste zum Ministerium der Finanzen Vom 12. Oktober 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 12.10.2007
- Fundstelle:
- Amtsblatt 2007, 2037
Aufgrund Art. 1, § 2 Abs. 2 des Gesetztes zur Errichtung des Landesamtes für Zentrale Dienste vom 19. September 2006 (Amtsblatt des Saarlandes vom 28. September 2006) [1] verordnet das Ministerium der Finanzen:
§ 1 Die Aufgaben der beim Landesamt für Zentrale Dienste angesiedelten Kontrollstelle EU-Fonds werden auf das Ministerium der Finanzen übertragen.
Inkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.