ITDLZMWAEVIuKAufgÜV SL · Saarland

Verordnung zur Übertragung von operativen IuK-Aufgaben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr auf das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) Vom 25. Juni 2019

Ausfertigungsdatum:
25.06.2019
Fundstelle:
Amtsblatt I 2019, 540
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ITDLZMWAEVIuKAufgÜV

Aufgrund der §§ 3 Abs. 4 und 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für IT-Dienstleistungen (IT-Dienstleistungszentrum, IT-DLZ) vom 2. Dezember 2015 (Amtsbl. I S. 967)[1] verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa:

§ 1

Aufgabenübergang

§ 1 AufgabenübergangDie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MfWAEV) angesiedelten operativen Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik werden auf das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) übertragen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr stimmt den Zeitpunkt des Aufgabenübergangs sowie Art und Umfang der Aufgabenabgrenzung mit dem Ministerium für Finanzen und Europa ab.

§ 2

Personal- und Sachmittelübergang

§ 2 Personal- und SachmittelübergangDas beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 1 betraute Personal wechselt zum IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ). Gleichzeitig werden die entsprechenden Planstellen auf das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) übertragen.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[2]

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.