ITDLZMFEIuKAufgÜV SL · Saarland

Verordnung betreffend die Übertragung von IuK-Aufgaben vom Ministerium für Finanzen und Europa auf das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) Vom 26. Februar 2019

Ausfertigungsdatum:
26.02.2019
Fundstelle:
Amtsblatt I 2019, 306
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ITDLZMFEIuKAufgÜV

Aufgrund der §§ 3 Abs. 3 und 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für IT-Dienstleistungen (IT-Dienstleistungszentrum, IT-DLZ) vom 2. Dezember 2015 (Amtsbl. I S. 967) verordnet das Ministerium für Finanzen und Europa:

§ 1

Aufgabenübergang

§ 1 AufgabenübergangDie beim Ministerium für Finanzen und Europa angesiedelten operativen Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Systembetreuung, Anwenderbetreuung, Netzwerkadministration etc.) werden auf das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) übertragen.

§ 2

Personal- und Sachmittelübergang

§ 2 Personal- und SachmittelübergangDas im Ministerium für Finanzen und Europa mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 1 betraute Personal wechselt zum IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ). Gleichzeitig werden die entsprechenden Planstellen und Sachmittel auf das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) übertragen.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.