Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis St. Ingbert Vom 23. September 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 23.09.2024
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2024, 812
Anlage[Red.Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik]Übercihtskarte Flurstücke
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis St. Ingbert
§ 1 Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis St. IngbertDie Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis St. Ingbert vom 2. Juni 1970 (Amtsbl. S. 631 ff.) wird geändert, sodass folgende Flurstücke der Gemeinde Mandelbachtal nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 6.05.02 sind:Gemarkung Bebelsheim, Flur 20, Flurstück 4888, und Flur 12, Flurstück 2825/2.
Beschreibung der ausgegliederten Fläche
§ 2Beschreibung der ausgegliederten FlächeDie ausgegliederte Fläche umfasst eine Grünlandfläche und einen Feldwirtschaftsweg. Die Gesamtflächengröße der ausgegliederten Fläche beträgt ca. 0,32 ha.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.