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title: "HWasMeldeDZVbg SL — Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochwassermeldedienst an Saar und Mosel Vom 1. August 1998"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sl/hwasmeldedzvbgsl"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-HWasMeldeDZVbgSLrahmen"
updated: "2026-05-13T16:21:32+00:00"
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# HWasMeldeDZVbg SL — Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochwassermeldedienst an Saar und Mosel Vom 1. August 1998

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 01.08.1998


### Anhang HWasMeldeDZVbg

AnhangAnhang zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochwassermeldedienst an Saar und MoselFür den Datenabruf zwischen der WSV und den HMZ wird vereinbart:Das HMZ Saarland ist berechtigt, die Pegeldaten der rheinland-pfälzischen Pegel Althornbach (Hornbach) und Contwig (Schwarzbach) sowie der WSV-Pegel Hanweiler, Saarbrücken-St.Arnual, Lisdorf, Rehlingen, Fremersdorf, Mettlach und Perl abzurufen und zu veröffentlichen.Das HMZ Mosel ist berechtigt, die Pegeldaten der saarländischen Pegel Reinheim (Blies), Nalbach (Prims) und Niedaltdorf (Nied) abzurufen und zu veröffentlichen.Das HMZ Nahe-Lahn-Sieg, Koblenz, ist berechtigt, die Pegeldaten des saarländischen Pegels Nohfelden (Nahe) abzurufen und zu veröffentlichen.

### Eingangsformel HWasMeldeDZVbg

Das Saarland,vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr,dieses vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz [1],das Land Rheinland-Pfalz,vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, dieses vertreten durch das Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz, und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest, schließen in dem Bemühen, bei Hochwasser an der Saar und an der Mosel die mit Hochwasserfragen befassten Stellen und die betroffene Bevölkerung sowie die Schifffahrt umfassend über die aktuelle Lage und die weitere Entwicklung zu informieren, folgende Vereinbarung: VorbemerkungDas Landesamt für Umweltschutz (LfU)[1], Saarbrücken, und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) arbeiten in dem regionalen Hochwassermeldedienst für die Saar zusammen. Das LfU hat für Hochwassermeldungen im Saarland ein Hochwassermeldezentrum eingerichtet (HMZ Saarland). Auf Grund der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Rheinland-Pfalz vom 30. September 1985 über den regionalen Hochwassermeldedienst an den Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel, Saar und Lahn in Rheinland-Pfalz findet beim Hochwassermeldedienst bereits eine Zusammenarbeit im Hochwassermeldezentrum Mosel in Trier (HMZ Mosel) statt. Das Saarland, das Land Rheinland-Pfalz und die WSV vereinbaren die überregionale Zusammenarbeit im Hochwassermeldedienst an Saar und Mosel. Weitere Belange (Schifffahrt, Eis etc.) der Dienststellen bei Hochwasser bleiben unberührt. Ab 1. August 1998 übernimmt das HMZ Saarland vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), Saarbrücken, den Hochwassermeldedienst für die Saar im Saarland. Die Hochwassermeldungen werden der Öffentlichkeit auf verschiedenen Informationswegen zugänglich gemacht (siehe Punkt 3.2).

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— Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochwassermeldedienst an Saar und Mosel Vom 1. August 1998
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-HWasMeldeDZVbgSLrahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
