Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2023/2024 Vom 5. Mai 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 05.05.2023
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2023, 360
Aufgrund des § 3 des Gesetzes über die Hochschulzulassung vom 18. September 2019 (Amtsbl. I S. 752) in Verbindung mit Artikel 12 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung der Hochschulzulassung vom 18. September 2019, Amtsbl. I S. 752) verordnet das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft:
§ 1Für das Studienjahr 2023/2024 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt: Studiengang WS 2023/2024 SS 2024 1. Medizin 298 0 2. Zahnmedizin 28 0 3. Pharmazie 135 0
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.