HSchulZulStiftV SL 2021a · Saarland

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2021/2022 Vom 18. Mai 2021

Ausfertigungsdatum:
18.05.2021
Fundstelle:
Amtsblatt I 2021, 1492
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HSchulZulStiftV

Aufgrund des § 3 des Gesetzes über die Hochschulzulassung vom 18. September 2019 (Amtsbl. I S. 752) in Verbindung mit Artikel 12 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (Art. 1 des Gesetzes zur Regelung der Hochschulzulassung vom 18. September 2019, Amtsbl. I S. 752) verordnet die Staatskanzlei:

§ 1

§ 1Für das Studienjahr 2021/2022 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt: Studiengang WS 2021/2022 SS 2022 1. Medizin 279 0 2. Zahnmedizin 26 0 3. Pharmazie 135 0

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.